Finanzpolizist Timischl: "Sie haben keine Rechte. Sie haben nur Pflichten. Sie haben unsere Anweisungen zu befolgen."
Wie Sie aus der
Tonaufzeichnung hören können, handelt Finanzpolizist Timischel mit Unterstützung zweier weiterer Finanzpolizisten mit den Dienstnummern 847569 und unbekannt zweifelsfrei amtsmissbräuchlich und damit kriminell. So eine Rechtsbelehrung hat es nicht einmal bei der Gestapo offiziell gegeben.
Die Frage, die sich stellt ist, wie kommt es zu einer derartigen kriminellen Vorgangsweise? Wer hat die Anweisung gegeben? Hat der Finanzminister Anweisung erteilt, dass Finanzpolizisten kriminell zu handeln haben? Kommt der Verfassungsgerichtshof, der dafür verantwortliche Stimmführer Dr.Achatz, Finanzrechtsuniversitätsprofessor an der Uni Linz, der Verpflichtung nicht nach, Beschwerden über die Finanzpolizei mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen und zu behandeln? Was ist von einem Verfassungsgerichtshof zu erwarten, bei dem zwei Richter siehe unsere
Berichterstattung, nämlich die Rechtsanwältin Dr. Gahleitner und der Rechtsanwalt Dr. Herbst, auf ihren Briefpapierköpfen und bei ihren Internetauftritten als Anwälte damit werben, Richter beim Verfassungsgerichtshof zu sein.
Das ist eine Situation, die außerhalb Österreichs kriminell, strafbar und nicht denkmöglich wäre. Bei uns scheint dies rechtmäßig und legal zu sein.
Dass in Anbetracht derartiger legaler, korrupter Strukturen die Finanzpolizisten ungeachtet der Fülle an Befugnissen und Macht (die stellen die offizielle Befugnis der GESTAPO in den Schatten), als
Rechtsbelehrung mitteilen:
„Sie haben keine Rechte“, ist kaum verwunderlich.
Gegen die Praxis der österreichischen Finanzpolizisten und im Verhältnis zu dieser Äußerung des Einsatzleiters Timischel, Dienstnummer 888693, ist Putin mit seinen Männer in ihrer Rechtsstaatlichkeit ein Ministranten -Verein. Beinahe die gesamte Finanzpolizeiaktion wurde auf Tonträger aufgezeichnet.
Für die Finanzpolizisten Timischel sowie die beiden anderen Finanzpolizisten gibt es keine Verschwiegenheitspflichten des Gesundheitswesens, keine Verschwiegenheitspflichten für Wirtschaftstreuhänder– und Steuerberater sowie keine Verschwiegenheitspflichten von Anwälten.
Herr Finanzpolizist Timischel, Dienstnummer 888693, ist der Meinung, die Finanzpolizei dürfe und könne sowieso alles und auch bei Therapieeinrichtungen wie den Anonymen Alkoholikern Ausweis- und Beschäftigungskontrollen durchzuführen.
Herr Finanzpolizist Timischel, Dienstnummer 888693, hat im Nachhinein erklärt, es habe gar keine Amtshandlung gegeben. Aufgrund welcher Basis dann eine Ausweiskontrolle durchgeführt wurde und man sich derartig verhalten hat, wenn es nicht einmal eine Amtshandlung gegeben hat, zeigt die offenkundige Kriminalität und die Rechtlosigkeit in Österreich noch eindringlicher.
Dieser Finanzpolizist Timischel steht auf dem Standpunkt, die Finanzpolizei kann jederzeit in das Wartezimmer eines Spitals, eines Arztes, eines Anwaltes, eines Wirtschaftstreuhänders und Steuerberaters gehen und dort Patienten und Klienten zu Ausweisleistung und Ähnlichem auffordern und dies durchsetzen.
Dass es so weit gekommen ist, dass Finanzpolizisten wie Timischel dies tatsächlich tun und damit beweisen, dass sie es „können“, zeigt das Totalversagen der österreichischen Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, die es nicht schaffen durch Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie Information der entsprechenden EU-Institutionen außerhalb des Verfahrens, sowie mit Verfahrensanträgen auf Befassung des Europäischen Gerichtshof derartiges kriminelles Tun abzustellen. Ebenso wenig erfolgt von diesen erfolgreich die Information an die Nationalräte, dass es hier einen dringenden, gesetzlichen Handlungsbedarf gibt.
Diese "Al-Quaida" von Beamten, das ist eine im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beamten eine geringe Truppe, hat das Sagen und schaufelt mit Baggerschaufeln die Wähler weg von den derzeit regierenden Parteien, dazu gehören als Mitstimmer bei Steuergesetzen auch die Grünen, die zumeist von der Beamtenschaft bestellte Hampelmänner und selbst Beamte sind.
Wir ersuchen jederfrau/mann, insbesondere Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder und Anwälte, uns über ähnliche Erfahrungen zu Informieren, mitzuteilen ob Strafanzeigen oder Beschwerden erhoben wurden.
Diese Mitteilungen an uns kann natürlich die Bürgerpflicht, hier selbst geeignet auf Nationalräte einzuwirken, nicht ersetzen.
Der Slogan „Oktoberrevolution“ trifft sehr genau das resignative Wahlverhalten der riesigen Selbstenttäuschung über sich selbst, das dazu führt, dass Strache gewählt wird und zwar ohne jede Erwartungshaltung, dass dieser und seine Genossen weniger korrupt sind, dass sich was ändert, auch nicht aus Protest, sondern einfach nur aus Selbstenttäuschung. Die Selbstenttäuschung, dass man selbst die Korruption und die kriminellen Handlungen wie des Finanzpolizisten Tiimischel schon als normal empfindet, man damit nur die heutige "Bagage" weg haben will - so die Meinung der Bevölkerung. Dabei nimmt die Bevölkgerung durchaus in Kauf, diese durch eine andere "Bagage" zu ersetzen.
Es ist offenbar nicht lebenswert, in einem Land zu leben, aber das gilt anscheinend nicht nur für Österreich, in dem ein Finanzpolizist, in dem Fall EinsatzleiterTimischel, amtlich sich derartig kriminell äußet und das als völlig normal und seiner täglichen Routine entsprechend empfindet. Die beiden anderen Finanzpolizisten, die dabei waren, mit der Dienstnummer 847569 und unbekannt empfanden dies ebenso als ganz normale Vorgehensweise, als „business as usual“.
Im konkreten Fall handelt es sich um eine Therapieeinrichtung, die mangels Einnahmen kein Steuersubjekt ist, ähnlich den Anonymen Alkoholikern oder Übungsfirmen gemeinnütziger Organisationen.
Mit nochmaliger, abschließender Bitte uns Informationen, Tonbmitschnitte und Videos, Handfestes und Beweisbares zu übermitteln, aus denen hervorgeht, dass kriminelles Handeln zum Alltag eines Finanzpolizisten gehört oder die beweisen, dass dies nur der Alltag dieser drei Finanzpolizisten ist und alle anderen sich korrekt verhalten.
Wenn es Finanzpolizisten gibt, dann haben diese die ihnen übertragenen Tätigkeiten zu bewerkstelligen, aber das ermächtigt nicht zu kriminellen Handlungen, sondern ganz im Gegenteil verpflichtet es sie zu einer ordnungsgemäßen, korrekten Vorgangsweise.
Bernadette Wukounig
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die frau.at
Herrn
Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling
Johannesgasse 5
1010 Wien
Per E-Mail:
[email protected]
Betreff: Kriminelles, amtsmissbräuchliches Verhalten der Finanzpolizisten Michael Timisch(e)l 888693
sowie der Beamten mit den Dienstnummern 847569 und einer nicht bekannten Dienstnummer –
Ist kriminelles Handeln von Finanzpolizisten business as usual?
Sehr geehrter Herr Finanzminister Dr. Schelling,
wie Sie aus unserem Artikel, mit dem dort angeführten Link zur Tonbandaufnahme, erkennen können, haben die drei Finanzpolizisten Einsatzleiter Michael Michael Timisch(e)l 888693 sowie die Beamten mit den Dienstnummern 847569 und einer nicht bekannten Dienstnummer am 29.08.2015 amtsmissbräuchlich, und damit kriminell, gehandelt.
Für alle gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, da jeder unschuldig ist, bis ein Strafgericht anderes rechtskräftig festgestellt hat.
„Mann3: Sie sind dazu verpflichtet, hier Auskunft zu erteilen
Mag. NNNNNNNNNNN: Na aber wenn ich auf meinen Anwalt (…)
Mann3: [unterbricht sie] Nein wenn ich rede, dann sind Sie still. Ihr Anwalt interessiert mich nicht die Bohne. Sie sind dazu verpflichtet hier Auskunft zu erteilen, Sie sind dazu verpflichtet an der Amtshandlung mitzuwirken, tun Sie das nicht, Zwangs- Mutwillens- und Ordnungsstrafe. Okay?“
„Mag. NNNNNNNNNNN: Haben Sie meinen Ausweis noch und die E-Card?
Mann2: Ich habe ihn ja. Den habe ich ja, der bleibt jetzt derweil einmal bei uns.
Mag. NNNNNNNNNNN: Wieso? Wieso bleibt mein Ausweis (…).
Mann3: Solange wir da sind, behalten wir die Ausweise“
"Mann3: Sie sind da herinnen, Sie sind dazu verpflichtet Auskunft zu erteilen, machen Sie das nicht, machen Sie sich strafbar. Wo haben Sie Ihren Magister gemacht?
Mag. NNNNNNNNNNN: [lacht] Romanistik, da werden Sie jetzt nicht viel Freude haben.
Mann3: Äh das ist mir relativ wurscht, ich möchte nur wissen, wenn Sie eh irgendetwas in der Art von Jus oder so studiert hätten, dann hätte ich mir leichter getan mit dem Erklären“
„Mag. NNNNNNNNNNN: Was dürfen Sie jetzt und was dürfen Sie nicht? Ich kenne mich nicht aus, was jetzt Ihre Rechte und Pflichten (…)
Mann3: Sie brauchen sich nicht auszukennen. Wenn ich Ihnen sage, Sie haben bei der Amtshandlung mitzuwirken, (…)
Mag. NNNNNNNNNNN: Ja.
Mann3: (…) dann haben Sie das zu machen, Ende der Diskussion. So einfach läuft das.“
„Mag. NNNNNNNNNNN:
Aber werde ich nicht belehrt über irgendwas?
Mann3:
Was soll ich Sie belehren? Ich habe Sie gerade belehrt.
Mag. NNNNNNNNNNN:
Aber werde ich nicht belehrt über meine Rechte?
Mann3:
Was für Rechte? Sie haben keine Rechte, Sie haben die Pflicht mitzuwirken.
Mag. NNNNNNNNNNN:
Ich hab keine Rechte?
Mann3:
Sie wollen es nicht verstehen, gell?“
„Mann3: Wir brauchen nichts mehr reden Frau Magister. Sie brauchen nur hergehen und nur noch da und da aufmachen und dann der Dinge harren, die da auf Sie zukommen.“
Es ist dies auf einer
Tonaufnahme eindeutig zu hören.
Haben Sie die Weisung zu kriminellen Handlungen, „Sie haben keine Rechte als Rechtsbelehrung“ der Finanzpolizisten, zumindest stillschweigend, duldend oder mit dolus eventualis (bedingter Vorsatz), erteilt? genehmigt?
Wie gedenken Sie diesen Rechtsnotstand des kriminellen, amtsmissbräuchlichen Verhaltens dieser drei Finanzpolizisten, somit Beamten, zu beseitigen?
Welche Maßnahmen werden gesetzt um zu erhellen, ob dies ein Einzelfall ist, der sich auf diese drei Finanzpolizisten beschränkt oder ob derartige Vorgehensweisen Systeminhalt der Finanzpolizei sind?
Besteht seitens des Finanzministeriums, nämlich konkret Ihrerseits, und/oder der Beamtenschaft des Finanzministeriums und der nachgeordneten Dienststellen, wie der Finanzpolizei, die Absicht, Wähler von den derzeit etablierten, sowie derzeit regierenden Parteien in Massen zu vertreiben und Heinz-Christian Strache „zuzuschieben“?
Nachstehend Fotos des Kindes Anna aus Polen, an diesem Tag einen Tag in Wien, auf der Rückreise von Italien und Nicolas Raphael Cornelius Sigismund Tobias Leo, der an diesem Tage, auf dem Foto keine Stunde alt, geboren wurde.