Es war einmal der Glaube, dass der erste Biss eines Hundes strafrechtlich nicht verfolgt wird, da er nicht vorhersehbar ist. Mittlerweile werden Hundebesitzer beim erstmaligen Vergehen bestraft. Die neue Rechtsprechung sieht also diesen Toleranzbereich nicht mehr vor. Wiener Behörden und Politiker stehen auf dem Standpunkt, sie können vorsätzlich eine gemeingefährliche Verkehrsbaumaßnahme durchführen, und solange kein Kind stirbt, ist es gut so und wenn ein Kind dann, wie an so vielen Zebrastreifen, getötet wird, sind dann dieselben empört, überrascht, wussten von nichts, wie wir das kennen. Dann wird auf einmal das geändert, in der Regel nur diskutiert, dann vergessen bis zum nächsten Toten. Vielleicht ist das überhaupt eine Vorgangsweise von (nur?) europäische Politikern und Beamten?
Ein neues Bauprojekt an der Kreuzung Währingerstraße/Sensengasse stellt unsere Redaktion vor genau diese Frage, denn die geplante Fahrradständerflächenerrichtung im neunten Wiener Bezirk stellt ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Direkt zu Beginn der Kreuzung Sensengasse/Währingerstraße, nämlich vor dem Gebäude der Währingerstraße 33, soll der Gehsteig erweitert werden um somit Platz für Fahrradständer zu schaffen. Dadurch wird die Restfahrbahn nur noch 3, 5 Meter betragen. Die eigentliche Gefahr jedoch birgt sich einige Meter entfernt: Ein Schutzweg, der über die komplette Währingerstraße führt. Das Problem an dieser Stelle ist, dass der von der Sensengasse kommende Autofahrer die Fußgänger nicht sofort sieht, da auch das orange Warnlicht und die Lichtanzeige für die Fußgänger nicht in seinem Blickfeld sind. Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich zudem das Lycée, das französische Gymnasium für Kinder ab 10. Das heißt, dass täglich an die hundert Kinder diese Straße überqueren müssen. Kinder, die man wegen der Fahrradständer nicht sieht. Bisher ist dieser Bereich durch ein absolutes Halte-und Parkverbot geschützt. Und nun soll an genau diese Stelle eine zusätzliche Gefahrenquelle? Als wäre dieser Schutzweg nicht durch seine kurze Grünphase und das Fahren der Straßenbahn schon gefährlich genug! Die Bezirksvorstehung begründete die Durchführung schlicht damit, dass „noch“ nichts passiert ist.
LS/BW
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Betreff: Vorsätzliche Gemeingefährdung erst ab dem 1. toten Kind?
Von: "die-frau.com - Das Online Frauenmagazin" <
[email protected]> Datum: Di, 6.03.2012, 23:15
An:
[email protected]
Cc:
[email protected]
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Unsere Redaktion (
die-frau.com)ist auf ein neues Bauprojekt im neunten Bezirk aufmerksam geworden. Vor dem Gebäude der Währingerstraße 33 soll der Gehsteig erweitert werden, um so Platz für Fahrradständer zu schaffen, welche im Rahmen des neuen Universitätsgebäudes notwendig werden. Die Fahrbahn soll dann nur noch 3,5 m breit sein.
Diese bauliche Veränderung stellt aber für alle Verkehrsteilnehmer ein erhöhtes Verkehrsrisiko dar, da sie sich unmittelbar an der Kreuzung Währingerstraße/ Spitalgasse befindet. Der Schutzweg, der jedoch die eigentliche Gefahrenstelle darstellt, ist einige Meter von der Kreuzung entfernt und dadurch nicht im direkten Blickfeld des von links kommenden Kraftwagenfahrers. Somit bleibt die Frage, ob das vorsätzliche Herbeiführen einer Gemeingefährdung erst im „ Schadensfall“ strafbar ist. Wir werden ausführlich über dieses Projekt berichten und bitten Sie um Überprüfung des Sachverhalts. Anbei der Nachrichtenverlauf zwischen unserer Redaktion und der Bezirksvorstehung aus denen sie den genauen Sachverhalt entnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen,
die-frau.com
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Betreff: Erst ein totes Kind führt zu einer vernünftigen Handlung der Bezirksvorstehung?
Von: "die-frau.com - Das Online Frauenmagazin" <
[email protected]> Datum: Di, 6.03.2012, 13:20
An:
[email protected]
Cc:
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Von: die-frau.com - Das Online Frauenmagazin *EXTERN* [mailto:
[email protected]]
Gesendet: Donnerstag, 19. Jänner 2012 09:36
An: BV 9 Post
Betreff: Vorsätzliche Gemeingefährdung durch Fahrradständer u nd damit Verbreiterung
des Gehsteiges
Bezirksvorstehung des 9. Wiener Gemeindebezirkes
Bezirksvorsteherin
Adresse und Erreichbarkeit
1090 Wien, Währinger Straße 43, 1. Stock, Zi. 100
Plan einblenden
E-Mail
[email protected]
Telefon +43 1 4000 09114
Fax +43 1 4000 9909120
Kontakt
Malyar Martina
Bezirksvorsteherin SPÖ +43 1 4000 09111
Slavik Albert, Mag.
Bezirksvorsteherin-Stv. SPÖ +43 1 4000 09112
Kreutz Monika
Bezirksvorsteherin-Stv. GRÜNE +43 1 4000 09113
Vorsätzliche Gemeingefährdung durch Fahrradständer und damit Verbreiterung des Gehsteiges
Sehr geehrte Frau Bezirksvorsteherin Malyar,
sehr geehrter Herr Bezirksvorsteherin-Stv Mag. Slavik,
Sehr geehrte Frau Bezirksvorsteherin-Stv. Kreutz,
Wie uns mitgeteilt wurde ist eine Gehsteigsverbreiterung, nicht als Gehsteig sondern für Fahrradständer vor dem Haus Währingerstrasse 33, 1090 in Arbeit. Bereits derzeit besteht regelmäßig Lebensgefahr für die Fußgänger, SchülerInnen des Lycee, bei überqueren des Zebrastreifens von aus der Sensengasse kommenden Fahrzeugen niedergefahren zu werden. Mit Einengung der Strasse und damit der Sicht entsteht eine vorsätzliche Gemeingefährdung. Da sich auf dem Platz gegenüber, im Dreieck Währingerstrasse/Boltzmanngasse ein Fahrradverleihständer befindet, der ausgeweitet werden kann, erweist sich daher die Errichtung vor dem Haus Währingerstrasse 33, 1090 Wien auch noch aus diesem Grunde unsinnig. Wurden die Anrainer in diese Entscheidungsfindung miteingebunden? Ist dies eine Entscheidung über die Köpfe der Anrainer hinweg? Wir ersuchen Sie höflichst um Ihre Stellungnahme und Bekanntgabe aller verantwortlichen Stellen und deren emailadressen, da wir darüber berichten werden.
Mit freundlichen Grüßen
die-frau.com
Bernadette Wukounig
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Betreff: AW: Vorsätzliche Gemeingefährdung durch Fahrradständer u nd damit Verbreiterung des Gehsteiges, BV 9 A 101/12 Von: "BV 9 Post"
[email protected]
Datum: Di, 31.01.2012, 09:07
An:
[email protected]
Cc:
[email protected]
Göbel Sascha <
[email protected]>
"Christian Kaizar" <
[email protected]>
[email protected]
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Sehr geehrter Frau Wukounig!
Ich habe Ihre Beschwerde an die dafür zuständige Fachabteilung der Stadt Wien mit der Bitte um sofortige Überprüfung weitergeleitet und darf Ihnen nunmehr mitteilen:
Der Gehsteig in diesem Bereich wird laut dem Projekt verbreitert, die Fahrradabstellanlage liegt in einer baulich abgedeckten Bucht. Der Fahrstreifenquerschnitt wird in diesem Bereich auf die erforderlichen 3,5m Restfahrbahn reduziert, sodass in diesem Bereich der Währinger Straße die Realisierung eines Mehrzweckstreifens ermöglicht werden kann. Die Fahrradabstellanlage erscheint insofern erforderlich, da im Bereich des neuen Institutsgebäude der Universität Wien in Währinger Straße 29-31 mit vermehrtem Bedarf für das Abstellen von Fahrrädern zu erwarten ist. Derzeit ist der Bereich zwischen Sensengasse und Schutzweg über die Währinger Straße zur Dreiecksinsel nicht verparkt, allerdings wird auf Grund der Fahrbahnbreite immer wieder rechtswidrig gehalten, sodass zwischen AbbiegerInnen aus der Sensengasse und FußgängerInnen über diesen Schutzweg, Sichtabschattungen und daher gefährliche Situationen, entstehen. Mit der Verringerung des Fahrbahnquerschnittes wird das rechtswidrige Halten in diesem Bereich hintangehalten. Das Abstellen von Fahrrädern wird in diesem Bereich nicht als Sicht behindernd eingestuft. Laut Unfalldatenbank ereignete sich im Beobachtungszeitraum von 1.1.2007 bis 31.8.2011 an der Kreuzung kein Personenschadenunfall mit FußgängerInnen welche den Schutzweg im Zuge Sensengasse überquerten. Die sich auf der Dreiecksinsel befindliche City-Bike-Anlage kann nicht als Fahrradabstellanlage genützt werden und stellt ein mittlerweile wichtiges und umweltfreundliches öffentliches Verkehrsmittel dar.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Päd. Martina Malyar
Bezirksvorsteherin
Bezirksvorstehung für den 9. Bezirk
Währinger Straße 43
1090 Wien
Tel.: +43 (01) 4000/09111
Fax: +43 (01) 4000/99/09120
Mail:
[email protected]
miteinander im neunten
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Betreff: Erst ein totes Kind führt zu einer vernünftigen Handlung der Bezirksvorstehung?
Von: "die-frau.com - Das Online Frauenmagazin" <
[email protected]>
Datum: Di, 6.03.2012, 16:03
An:
[email protected]
CC:
[email protected]
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Betreff: Erst ein totes Kind führt zu einer vernünftigen Handlung der Bezirksvorstehung?
Sehr geehrte Frau Bezirksvorsteherin Malyar,
sehr geehrter Herr Bezirksvorsteherin-Stv Mag. Slavik,
Sehr geehrte Frau Bezirksvorsteherin-Stv. Kreutz,
Wir haben Ihr Anwortmail vom 30.1.2012 erhalten und sind nicht sicher, ob wir es richtig verstanden haben! Nach alter Rechtsprechung konnte der Hundebesitzer beim ersten Biss seines Hundes sich damit rechtfertigen, dass der Hund noch nie gebissen habe und damit der Hundebiss nicht vorhersehbar war. Die neue Rechtsprechung sagt allerdings, dass bereits der erste Hundebiss einer zu viel ist und der Hundehalter zu verurteilen ist.
Ist Ihr Mail so zu verstehen, dass Sie auf dem Standpunkt der alten Rechtsprechung stehen, dass erst ein totes Kind Sie davon überzeugt, dass eine absichtliches Gemeingefährdung vorliegt, wenn diese Fahrradständerfläche mit Sichtbehinderung auf den Zebrastreifen vor dem Haus Währingerstrasse 33, 1090 Wien wie geplant errichte wird. Ihnen ist mit Sicherheit bewusst, dass mehrspurige Kreuzungen häufige Gefahrenstellen sind und vor allem da die Kreuzung Währingerstraße/Sensengasse noch zusätzlich durch das Fahren der Straßenbahn belastet ist.
Im konkreten Fall kommt noch wesentlich die Gefährdung erhöhend dazu, dass der Zebrastreifen von der Hauskante Währingerstrasse 31/33 völlig unüblich um ca 25 m von der Kreuzung und damit Einmündung der Sensengasse versetzt ist, somit von den Fahrzeuglenker, die aus der Sensengasse kommen regelmäßig übersehen wird. Deshalb herrscht bisher absichtlich mit dieser behördlichen Begründung vor dem Gebäude/Hotel der Währingerstraße 33 keine für Hotels übliche Ein- Ausstiegszone, sondern ein absolutes Halte-und Parkverbot, sodass ein sicheres Überqueren des Schutzweges, welche sich NICHT unmittelbar an der Kreuzung befindet ermöglicht wird.
Ihre dargelegte Begründung für das Errichten der Fahrradständer samt darunterliegender Fläche an diesem Standort ist daher offensichtlich eine Gefährdungserhöhung. Dass es bisher noch keine, Ihnen bekannten, Unfälle an dieser Stelle gab, ist keine Rechtfertigung, denn durch die Errichten der Fahrradständer samt darunterliegender Fläche ist die zusätzliche Schutzmaßnahme für eine bessere Sicht der Fahrzeuglenker nicht mehr vorhanden. Die von der Sensengasse rechts abbiegenden Kraftfahrzeuge stellen bereits jetzt eine Gefahr dar und dass noch nichts passiert ist eher ein Wunder. Die Rechtsabbieger aus der Sensengasse haben gleichzeitig mit den Fussgängern auf diesem Zebrastreifen die „Grünphase“. Die Grünphase ist so bemessen (genau 9 Sekunden bis es wieder rot ist), dass man, wenn man am Beginn der Grünphase für Fussgänger zu gehen beginnt, selbst in einem zügigen Tempo die Straße nur bis zu den Geleisen überqueren kann, aber noch bis zum vollständigen Überqueren der Geradeausverkehr der Währingerstrasse rot hat. Der von der Sensengasse aus kommende Autofahrer hat aber immer schon grün und sieht dann zudem das Licht der Fußgängerampel gegenüber auf der Verkehrsinsel möglicherweise schon auf rot stehend, verbunden mit der falschen Annahme es könne kein Fußgänger auf dem Zebrastreifen sein, Die Tatsache dass „noch“ nichts passiert ist, ist kein Freifahrtschein für den Tod des nächsten Fußgängers. Schulkinder des Lycées überqueren täglich diesen Fußgängerüberweg. Und wenn dann ein paar Schüler hinter den Fahrrädern hervorkommen und vom nächsten Auto erfasst werden, dann sagen Sie – wir konnten das nicht vorhersehen?
LKW übersah Fußgänger - zwei Tote (08.02.2012)
Eine 12-Jährige und eine Passantin starben auf dem Schutzweg, die Mutter des Kindes wurde verletzt. Unfallursache: Tiefstehende Sonne?
Quelle:
http://kurier.at/nachrichten/wien/4484117-lkw-uebersah-fussgaenger-zwei-tote.php
Fußgängerin von Taxi erfasst: Tot (15. Oktober 2011)
Das Taxi war zuvor von einem anderen Auto "abgeschossen" worden.
Quelle:
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Wieder-Horror-Crash-in-Wien-Fussgaengerin-von-Taxi-erfasst-Tot/43359959
Die Eltern des am Dienstag in Wien-Döbling auf einem Schutzweg von einem Auto tödlich verletzten Achtjährigen wünschen sich ein Begräbnis ohne Medien.
Quelle:
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/2358957/tod-zebrastreifen-eltern-bitten-um-ruecksicht.story
Gehen Sie von der Annahme aus, dass bei diesen drei Verkehrsunfällen an Schutzwegen mit erhöhter Gefahr gerechnet wurde? Muss erst jemand sterben keine absichtliche Gemeingefährdung durch Fahrradständer samt darunterliegender Fläche an diesem Standort zu schaffen? Wie stellen Sie sich das Überqueren mit Kindern vor, die man als Autofahrer verdeckt durch die geplanten Fahrradständer mit einem 25 m hinter einer Kreuzung unerwartet befindlichen Zebrastreifen nicht sieht? Ist es nicht absurd den absichtlichen Schutz des Fußgängerübergangs (durch das Halte-und Parkverbot) mit einer zusätzlichen Gefahr (nämliche eine Einschränkung der Sicht des Autofahrers, sowohl auf Passanten, als auch auf die Ampel), für den nicht ohnehin bereits gefährlichen Schutzweg, zu ersetzen?
Wir erwarten Ihre Stellungnahme samt Klarstellung und verbleiben mit freundlichen Grüßen!
die-frau.com
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Betreff: AW: Erst ein totes Kind führt zu einer vernünftigen Handlung der Bezirksvorstehung?, BV 9 A 101/12
Von: "BV 9 Post" <
[email protected]>
Datum: Fr, 9.03.2012, 14:34
An:
[email protected]
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Vielen Dank für Ihr Mail, welches ich im Auftrag von Frau Bezirksvorsteherin Malyar an die zuständige Fachdienststelle mit der Bitte um Überprüfung und direkte Stellungnahme weitergeleitet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Schatzer
Bezirksvorstehung für den 9. Bezirk
Währinger Straße 43
1090 Wien
Tel.: +43 (01) 4000/09117
Fax: +43 (01) 4000/99/09117
Mail:
[email protected]
------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------
Betreff: Re: AW: Erst ein totes Kind führt zu einer vernünftigen Handlung der Bezirksvorstehung?, BV 9 A 101/12 Von: "die-frau.com - Das Online Frauenmagazin" <
[email protected]> Datum: Fr, 9.03.2012, 16:47
An:
[email protected]
"BV 9 Post" <
[email protected]>
[email protected]
[email protected]
Cc:
[email protected]
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Sehr geehrte Frau Bezirksvorsteherin Malyar,
sehr geehrter Herr Bezirksvorsteherin-Stv Mag. Slavik,
Sehr geehrte Frau Bezirksvorsteherin-Stv. Kreutz,
Was ist eigentlich die Funktion einer Politikerin, eines Politikers?
Keine eigene Meinung haben?
Eine Mitarbeiterin immer vorzuschieben?
Dass der Zebrastreifen, von der
Nussdorferstrasse/Spitalgasse/Sensengassekommend, ungewöhnlich weit von der Kreuzung entfert liegt und dennoch nicht so weit, dass man wieder mit einem Zebrastreifen rechnet, sowie die tatsächliche Situation zu
beobachten, durch persönlichen Augenschein, ist den PolitkerInnen des Bezirkes, auch ohne Fachabteilung zu befragen oder von dieser angeleitet zu werden, zu beurteilen zumutbar.
Wir ersuchen in Zukunft von Mails "im Auftrag" verschont zu bleiben!
Das ist keine Geringschätzung von Frau Schatzer, nur die hat kein
politisches Amt und auch keine politische Verantwortung.
Siehe
http://www.die-frau.com/artikel/specials/muss_erst_ein_kind_sterben/3841
Mit freundlichen Grüßen
Bernadette Wunkounig
die-frau Redaktion
------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------
Betreff: AW: Erst ein totes Kind führt zu einer vernünftigen Handlung der Bezirksvorstehung?, BV 9 A 101/12
Von: "Christian Kaizar" <
[email protected]>
Datum: So, 18.03.2012, 11:52
An:
[email protected]
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Sehr geehrte Frau Wunkounig,
als Vorsitzender der Alsergrunder Verkehrs- und Bezirksentwicklungskommission bin ich der politisch Zuständige für die Gestaltung dieses Kreuzungsbereiches.
Ich biete Ihnen an, mich telefonisch unter 0664-5119172 zu kontaktieren und ein Treffen vor Ort zu vereinbaren. Ich denke, ich kann einige Missverständnisse aufklären!
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Christian Kaizar
Vorsitzender der Bezirksentwicklungs- und Verkehrskommission
------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------
Betreff: Re: AW: Erst ein totes Kind führt zu einer vernünftigen Handlung der Bezirksvorstehung?, BV 9 A 101/12
Von: "die-frau.com - Das Online Frauenmagazin" <
[email protected]> Datum: Mo, 19.03.2012, 09:26
An: "Christian Kaizar" <
[email protected]>
Cc:
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
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Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. Christian Kaizar,
Unter Bezugnahme auf Ihr nachstehendes Mail ersuchen wir Sie um Aufklärung was Sie unter politisch Verantwortlicher verstehen?
Wenn wir Ihr Mail richtig verstehen, haben die Bezirksvorsteher keine politische Verantwortung?
Was ist politische Verantwortung? Wenn ein Kind stirbt kann man
strafrechtlich und zivilrechtlich nicht belangt werden?
In der Theorie ist Österreich eine Demokratie und die Beamtenschaft der Öffentliche Dienst.
In der Theorie tragen die Verantwortlichen, das sind die gewählten Volksvertreter auch die strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortung, weshalb diese, wie hier die Bezirksvorsteher auf Tauchstation gehen und keine Weisung geben.
Wir haben uns die Kreuzung und die Gefahrensituation wochen-, tage- und stundenlang, auch mit der Stoppuhr, mit allen Varianten von
Probeüberschreitungen angesehen.
Wir haben uns auch mit dem letzten uns bekannten Unfall (Autofahrer – Motorrad) auseinandergesetzt. Da war einfach die schwellenartige
Abgrenzung während der Gleisbauarbeiten und danach entfernt und kein tauglicher Ersatz gegeben.
Der Standpunkt der Frau Bezirksvorsteherin erst ein verletztes oder totes Kind führt zur nachträglichen Entfernung einer vorsätzlichen
Gemeingefährdung, die toten Kinder auf anderen Schutzwegen zählen hier nicht als Warnung.
Seit Jahrzehnten gibt es vor dem Hotel, Währingerstraße 33, trotz deren zahlreicher Ersuchen, nicht einmal eine Haltezone. Dies mit der
jahrlangen Begründung eine Haltezone wäre im Hinblick auf die dadurch entstehende Verengung der Fahrbahn und Sichteinschränkung auf den
Zebrastreifen eine vorsätzliche Gemeingefährdung.
Sagen jetzt dieselben Personen eine Sichteinschränkung durch
Fahrbahnverengung und Fahrradständer wäre keine vorsätzliche
Gemeingefährdung?
Die unübliche Lage des Zebrastreifens, aus der
Nussdorferstrasse/Spitalgasse/Sensengases kommend, nicht mehr im
Kreuzungsbereich, was durch den Fahrradständer noch deutlicher von der Kreuzung getrennt wäre, und dennoch so knapp danach, das man nicht mehr damit rechnet, dass dies getrennt von der Kreuzung gesondert als
Zebrastreifen zu beachten ist, ist jedenfalls nach Hausverstand (gibt es den nur mehr bei Billa?) eine erhebliche Gefahrenquelle.
Selbstverständlich werden wir diesen Mailverkehr, wie jede Stellungnahme Ihrerseits, auch mit Bildern und Videos in unserem Online-Magazin
veröffentlichen.
Wir danken für die Einladung zu einem persönlichen Gespräch, das
verhinderte aber keine Verletzten und Toten.
Hochachtungsvoll
Bernadette Wukounig
die-frau Redaktion
------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------
Betreff: AW: BV 9 A 101/12 - Erst ein totes Kind führt zu einer vernünftigen Handlung der Bezirksvorste hung?,
Von: "Christian Kaizar" <
[email protected]>
Datum: Mo, 19.03.2012, 10:56
An:
[email protected]
Cc:
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
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Sehr geehrte Frau Wukounig,
als "politisch verantwortlich" habe ich gemeint, dass ich in Vertretung von Frau Bezirksvorsteherin Malyar an der entsprechenden Verhandlung (bei der die Maßnahmen festgelegt wurden) der Verkehrsbehörde (die selbstverständlich der Bezirksvorstehung NICHT weisungsgebunden ist) teilgenommen habe.
Da die Umbauarbeiten erst in einigen Wochen abgeschlossen sein werden, habe ich Ihnen angeboten mich mit Ihnen vor Ort zu treffen um mögliche Missverständnisse (über Sichtweiten, Gehsteigvorziehungen, Halteverbote, Ladezonen, Lage der Schutzwege etc.) aufklären zu können. Dafür stehe ich selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Kaizar
0664-5119172
------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------
Betreff: Erst ein totes Kind führt zu einer vernünftigen Handlung der gewählten Verantwortlichen?
Von: "die-frau.com - Das Online Frauenmagazin" <
[email protected]> Datum: Mi, 21.03.2012, 11:19
An:
[email protected]
[email protected]
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr Häupl,
Wir nehmen Bezug auf unseren Artikel "Muss erst ein Kind sterben?" "Behörden und Politiker errichten vorsätzlich eine gemeingefährliche Verkehrsbaumaßnahme"
http://www.die-frau.com/artikel/specials/muss_erst_ein_kind_sterben/3841
und den nachstehenden Mailverkehr.
Wir ersuchen wir für unsere mehr als 500.000 monatlichen LeserInnen um eine Stellungnahme von Ihnen als des politisch verantwortlichen,
weisungsbefugten und damit weisungsverpflichteten gewählten
Volksvertreters.
Mit bestem Dank für Ihre freundliche Mühewaltung und Rückantwort
verbleiben wir hochachtungsvoll,
Bernadette Wukounig
die-frau Redaktion